Grundschuld & Hypothek – Fragen & Antworten
Kompakt erklärt. Mit Verweisen zu vertiefenden Unterseiten für Details, Beispiele und Muster.
Die Grundschuld ist ein nicht akzessorisches Grundpfandrecht zur Sicherung von Forderungen. Sie entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch; möglich als Brief- oder Buchgrundschuld. Rang und vereinbarte Nebenleistungen (Zinsen, Kosten) bestimmen die Durchsetzung.
Die Sicherungsgrundschuld ist durch einen Sicherungsvertrag (Zweckabrede) mit einer konkreten Forderung verknüpft. Daraus folgen Einreden/Einwendungen des Schuldners sowie Rückgewähr- bzw. Löschungsansprüche nach Tilgung oder Wegfall der gesicherten Forderung.
Die Hypothek ist akzessorisch und hängt in Bestand und Höhe von der Forderung ab; die Grundschuld nicht. In der Praxis wird fast immer die Sicherungsgrundschuld verwendet, u. a. wegen größerer Flexibilität.
Vereinbarte Grundschuldzinsen und Nebenleistungen erhöhen den haftenden Betrag und wirken sich auf Rang/Verteilung aus. In der Vollstreckung sind Valutierung und Zinsstand entscheidend für Strategie und Erlösverteilung.
Die Abtretung erfolgt durch Einigung und Eintragung; bei Briefgrundschulden zusätzlich durch Übergabe/Indossament des Grundschuldbriefs. Bei Verlust des Briefs ist ggf. eine Kraftloserklärung erforderlich.
Regelmäßig über Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Es haftet das Grundstück dinglich; der Rang bestimmt die Befriedigung. Bei Sicherungsgrundschulden sind Einreden aus dem Sicherungsvertrag zu beachten.
Nach Tilgung der gesicherten Forderung (Sicherungsgrundschuld) besteht regelmäßig ein Anspruch auf Rückgewähr/Löschung. Er erfolgt durch Löschungsbewilligung und Eintragung im Grundbuch; Notar- und Grundbuchkosten fallen an.
Typisch sind unklare Zweckabreden, überhöhte Zins-/Nebenleistungsvereinbarungen, falsche Rangwahl, fehlende Dokumentation der Valutierung und Versäumnisse bei der Löschung nach Tilgung. Frühzeitige Beratung verhindert teure Folgeprobleme.
Individuelle Rechtsberatung statt Standardantworten
Klärung Ihrer Fragen zu Grundschuld, Sicherungsgrundschuld und Hypothek – praxisnah & zielorientiert.
Beratungstermin online vereinbaren Kostenüberblick