Hypothek – Rechtsanwalt klärt die Praxis
Die Hypothek ist ein akzessorisches Grundpfandrecht. Sie setzt eine bestehende oder künftige Forderung voraus und folgt ihr in Bestand und Höhe. In der Praxis dominiert zwar die Sicherungsgrundschuld; die Hypothek bleibt aber relevant – etwa bei Rang, Zinsen & Nebenleistungen oder als Eigentümerhypothek.
FAQ zur Hypothek
Was ist eine Hypothek?
Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks zur Sicherung einer Forderung.
Die Befriedigung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
Der Eigentümer darf den Gläubiger erfüllen – auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung.
Warum wurde die Hypothek durch die Grundschuld verdrängt?
Die Abstraktheit der Grundschuld erlaubt flexible Mehrfachverwendung (auch für künftige Forderungen) und eine problemärmere Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Die Höchstbetragshypothek bietet zwar gewisse Parallelen, bleibt aber wegen der Akzessorietät unflexibler.
Wo spielt die Hypothek heute noch eine Rolle?
In der Praxis besonders bei der Sicherungshypothek nach § 867 ZPO und als Eigentümerhypothek.
Hypothek vs. Sicherungshypothek – der Unterschied
Bei der Hypothek kann sich der Gläubiger zum Beweis der Forderung auf die Grundbucheintragung (Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB) berufen – § 1138 BGB.
Bei der Sicherungshypothek ist die akzessorische Höchstbetragssicherung möglich (§ 1190 BGB); sie folgt aber ebenfalls der Forderung.
Anwaltliche Einordnung
Weil die Hypothek – anders als die Sicherungsgrundschuld – ausführlich gesetzlich geregelt ist, lohnt in Einzelfällen die Rückbesinnung auf sie als Kreditsicherungsmittel. Ob sie sinnvoll ist, entscheidet die Praxislage: Rang, Zinsen/Nebenleistungen, Beweislast und Vollstreckungsstrategie.