Dr. Clemente ist seit 1983 auf dem Gebiet der Grundschuld, Sicherungsgrundschuld und Hypothek sowie der Zwangs- und Teilungsversteigerung tätig, seit 2014 außerdem auf dem Gebiet des Fremdwährungskredits. Er beschäftigt sich zudem wissenschaftlich mit den Problemen. Seinem im Jahre 1983 in der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) 1983, S. 6 ff., veröffentlichten Aufsatz unter dem Titel „Die Zweckerklärung der Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis - eine kritische Bestandsaufnahme“ folgten mehr als 100 Veröffentlichungen rund um die Grundschuld.
Lernen Sie Rechtsanwalt Dr. Clemente von einer anderen Seite kennen: Auf www.legalimage.de finden Sie ein Portrait der anderen Art. Das Portrait stammt aus der Feder von Helmut Maier-Mannhart, dem früheren Chefredakteur des Ressorts Wirtschaft der Süddeutschen Zeitung.
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