Was ist eine Teilungsversteigerung?

Grundprinzip, gesetzliche Basis und typische Anlässe (Erbengemeinschaft, Trennung, Streit).

Kurz erklärt

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung, mit der eine gemeinschaftliche Immobilie in Geld umgesetzt wird, um die Gemeinschaft aufzuheben. Der Versteigerungserlös wird anschließend zwischen den Miteigentümern nach ihren Anteilen verteilt.

  • Zweck: Aufhebung der Gemeinschaft durch Verwertung (§§ 180 ff. ZVG, i. V. m. § 749 BGB).
  • Typische Fälle: Erbengemeinschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, geschiedene Ehegatten.
  • Alternative: Einigung/Verkauf außerhalb der Versteigerung – oft mit weniger Reibungskosten.

Gesetzliche Grundlage

Maßgeblich sind die §§ 180–185 ZVG (Teilungsversteigerung) sowie der Aufhebungsanspruch der Bruchteilsgemeinschaft nach § 749 BGB. Weitere zentrale Vorschriften des ZVG (z. B. zu Verkehrswert, Zuschlag und Verteilung) gelten entsprechend.

Gesetzestext (§ 180 Abs 1 ZVG [Aufhebung einer Gemeinschaft] anzeigen
§ 180 ZVG (Auszug): (1) Soll die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft erfolgen, so finden die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 181 bis 185 ein anderes ergibt.
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Wann kommt die Teilungsversteigerung in Betracht?

  • Keine Einigung über Nutzung/Verkauf möglich.
  • Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (Regelfall).

Ob die Teilungsversteigerung sinnvoll ist, hängt von Zielen, Zeitdruck und den Belastungen (Grundschulden, Rechte Dritter) ab.

Ablauf in Kürze

  1. Antrag beim zuständigen Amtsgericht
  2. Verkehrswertermittlung (Gutachten/Schätzung)
  3. Terminbestimmung
  4. Versteigerungstermin, Zuschlag
  5. Verteilungstermin

Mehr dazu unter Ablauf & Zeitplan (mit realistischen Zeitfenstern und Checkliste zur Terminvorbereitung).

Erlösverteilung & Kosten

Der Erlös wird nach Abzug der Kosten und ggf. vorrangiger Rechte anteilig verteilt. Zu berücksichtigen sind u. a.: Gerichtskosten, ggf. Gutachten, sowie – bei Beauftragung – anwaltliche Gebühren.

Chancen & Risiken

Vorteile
  • Rechtsdurchsetzung auch ohne Einigung möglich
  • Klare Beendigung der Gemeinschaft
  • Gerichtliches, transparentes Verfahren
Risiken

Tipp: Vor Antragstellung Strategie klären (Einigung, Mitbieten, Einstellung).

Häufige Irrtümer

  • „Ich brauche die Zustimmung der anderen.“ – Nicht zwingend: Der Aufhebungsanspruch besteht grundsätzlich.
  • „Alle Rechte fallen weg.“ – Nein: Rechte Dritter können bestehen bleiben; Rang & Valutierung sind entscheidend.
  • „Am Ende der Teilungsversteigerung bekomme ich das Geld für meinen Anteil.“ – Nein: Das Geld wird für alle hinterlegt, wenn sich nicht alle der Auszahlung zustimmen.

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