Was ist eine Teilungsversteigerung?
Grundprinzip, gesetzliche Basis und typische Anlässe (Erbengemeinschaft, Trennung, Streit).
Kurz erklärt
Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung, mit der eine gemeinschaftliche Immobilie in Geld umgesetzt wird, um die Gemeinschaft aufzuheben. Der Versteigerungserlös wird anschließend zwischen den Miteigentümern nach ihren Anteilen verteilt.
- Zweck: Aufhebung der Gemeinschaft durch Verwertung (§§ 180 ff. ZVG, i. V. m. § 749 BGB).
- Typische Fälle: Erbengemeinschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, geschiedene Ehegatten.
- Alternative: Einigung/Verkauf außerhalb der Versteigerung – oft mit weniger Reibungskosten.
Gesetzliche Grundlage
Maßgeblich sind die §§ 180–185 ZVG (Teilungsversteigerung) sowie der Aufhebungsanspruch der Bruchteilsgemeinschaft nach § 749 BGB. Weitere zentrale Vorschriften des ZVG (z. B. zu Verkehrswert, Zuschlag und Verteilung) gelten entsprechend.
Gesetzestext (§ 180 Abs 1 ZVG [Aufhebung einer Gemeinschaft] anzeigen
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Wann kommt die Teilungsversteigerung in Betracht?
- Keine Einigung über Nutzung/Verkauf möglich.
- Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (Regelfall).
Ob die Teilungsversteigerung sinnvoll ist, hängt von Zielen, Zeitdruck und den Belastungen (Grundschulden, Rechte Dritter) ab.
Ablauf in Kürze
- Antrag beim zuständigen Amtsgericht
- Verkehrswertermittlung (Gutachten/Schätzung)
- Terminbestimmung
- Versteigerungstermin, Zuschlag
- Verteilungstermin
Mehr dazu unter Ablauf & Zeitplan (mit realistischen Zeitfenstern und Checkliste zur Terminvorbereitung).
Erlösverteilung & Kosten
Der Erlös wird nach Abzug der Kosten und ggf. vorrangiger Rechte anteilig verteilt. Zu berücksichtigen sind u. a.: Gerichtskosten, ggf. Gutachten, sowie – bei Beauftragung – anwaltliche Gebühren.
Chancen & Risiken
- Rechtsdurchsetzung auch ohne Einigung möglich
- Klare Beendigung der Gemeinschaft
- Gerichtliches, transparentes Verfahren
- Möglicherweise geringerer Erlös als beim freihändigen Verkauf
- Einfluss von Grundschulden/Rechten Dritter
- Verfahrensdauer & Verfahrenskosten
Tipp: Vor Antragstellung Strategie klären (Einigung, Mitbieten, Einstellung).
Häufige Irrtümer
- „Ich brauche die Zustimmung der anderen.“ – Nicht zwingend: Der Aufhebungsanspruch besteht grundsätzlich.
- „Alle Rechte fallen weg.“ – Nein: Rechte Dritter können bestehen bleiben; Rang & Valutierung sind entscheidend.
- „Am Ende der Teilungsversteigerung bekomme ich das Geld für meinen Anteil.“ – Nein: Das Geld wird für alle hinterlegt, wenn sich nicht alle der Auszahlung zustimmen.