Arbeitsbuch Teilungsversteigerung – Überblick und Strategie
Arbeitsbuch Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung gilt als die „Kür“ gegenüber der regulären Zwangsversteigerung. Sie ist das gesetzliche Mittel, um gemeinschaftliches Eigentum – etwa bei Scheidung oder Erbfall – in eine teilbare Geldmasse umzuwandeln.

Häufig endet die Teilungsversteigerung nicht mit der Verteilung des Erlöses, sondern mit dessen Hinterlegung beim Gericht – und dem anschließenden Streit um die Erlösverteilung nach Hinterlegung.
Auch danach bleiben oft offene Fragen, etwa zur Aufhebung von Sicherungsgrundschulden oder zur Erlösbeteiligung einzelner Miteigentümer.

Ein tieferes Verständnis dieser Mechanismen ist entscheidend, um strategisch vorzugehen und teure Fehler zu vermeiden.


Typische Stolpersteine

Häufige Stolpersteine sind bestehen bleibende Rechte (§ 182 Abs. 1 ZVG) sowie der Ausgleichsbetrag (§ 182 Abs. 2 ZVG). Überraschungen entstehen oft, wenn ein Miteigentümer zu spät erfährt, dass die Immobilie nicht wie gedacht versteigert werden kann – oder wenn ein Ersteher nach dem Zuschlag die Bedeutung einer Sicherungsgrundschuld erkennt.

  • Bestehen bleibende Rechte (§ 182 Abs. 1 ZVG) – häufig Sicherungsgrundschulden.
  • Ausgleichsbetrag (§ 182 Abs. 2 ZVG) – bei unterschiedlich belasteten Anteilen.
  • Nichtversteigerbarkeit des Grundstücks – rechtliche Sperren und Überraschungen.
  • Deckungsgrundsatz & Bargebot – Fehleinschätzungen führen zu Fehlkalkulationen.

„Kardinalpunkte“ – Spezialwissen, das zählt

Der Familien- und Erbrechtler Dr. Bothe bezeichnet die bestehen bleibenden Rechte im geringsten Gebot als „kardinalen Punkt“ und verweist ausdrücklich auf Arbeiten von Dr. Clemente:

„Sachenrecht aus hintersten Abteilungen des Grundschuldwesens … Und wer von uns hätte jemals zuvor etwas von Clemens Clemente gehört?“

Wo Sicherungsgrundschulden und bestehen bleibende Rechte das Verfahren prägen, entscheiden Tiefenwissen und Erfahrung. Dr. Clemente kennt das „Sachenrecht aus hintersten Abteilungen des Grundschuldwesens“ und setzt es gezielt in der Teilungsversteigerung ein.

Fortbildung & Praxis: Die in den Fachveröffentlichungen dargestellten Strategien werden regelmäßig im Seminar „Teilungsversteigerung in der anwaltlichen Praxis“ vertieft. Dort erläutert Dr. Clemente anhand aktueller Fälle, wie sich bestehen bleibende Rechte, Ausgleichsbetrag und Deckungsgrundsatz rechtssicher und taktisch vorteilhaft gestalten lassen.


Beratung mit Weitblick

Keine Angst vor der Teilungsversteigerung. Mit kluger Vorbereitung wird aus Druck eine Perspektive: klare Verhältnisse, gesicherte Werte und neue Handlungsoptionen statt Stillstand. Die Teilungsversteigerung als Chance begreifen.

Rechtsanwalt Dr. Clemente begleitet Sie vom ersten Schritt bis zum Zuschlag – strategisch, verständlich, lösungsorientiert. Ziel ist stets ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis – sei es durch Mitbieten, Einigung oder gezielte Anträge.

  • Früh ansetzen: Antrag, Fristen, Gutachten – Zeitvorteile nutzen.
  • Rechte im Blick: bestehen bleibende Rechte, Zinsen & Rang sauber bewerten.
  • Liquidität schützen: Grundschuld-Lösungen zur Neutralisierung des Bargebots.
  • Ergebnis sichern: Verteilung & Ausgleichsbetrag rechtssicher gestalten.

Die beste Strategie ist individuell. In der Beratung erhalten Sie einen klaren Plan – Schritt für Schritt.

Teilungsversteigerung ohne Angst – neue Perspektiven finden
Teilungsversteigerung kann Perspektiven bieten
Rechtsanwalt Dr. Clemente zeigt den Weg.

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