Teilungsversteigerung
Die Teilungsversteigerung gilt als die „Kür“ gegenüber der regulären Zwangsversteigerung. Sie ist das gesetzliche Mittel, um gemeinschaftliches Eigentum – etwa bei Scheidung oder Erbfall – in eine teilbare Geldmasse umzuwandeln.
Häufig endet die Teilungsversteigerung nicht mit der Verteilung des Erlöses,
sondern mit dessen Hinterlegung beim Gericht – und dem anschließenden
Streit um die Erlösverteilung nach Hinterlegung.
Auch danach bleiben oft offene Fragen, etwa zur Aufhebung von Sicherungsgrundschulden
oder zur Erlösbeteiligung einzelner Miteigentümer.
Ein tieferes Verständnis dieser Mechanismen ist entscheidend, um strategisch vorzugehen und teure Fehler zu vermeiden.