Grundschuld & Sicherungsgrundschuld
Die Grundschuld ist das am häufigsten genutzte Sicherungsmittel bei Immobilienkrediten in Deutschland. Im Unterschied zur Hypothek ist sie nicht unmittelbar an eine konkrete Forderung gebunden, sondern besteht abstrakt. Gerade aus dieser Abstraktheit erwachsen in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten: Fragen zur Reichweite der Sicherung, zum Bestand der Forderung oder zu ihrer Übertragbarkeit führen regelmäßig zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Recht der Sicherungsgrundschuld
Bereits im Jahr 1983 erschien die erste Auflage des Fachbuchs „Die Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis“ des Rechtsanwalts. Dieses wurde später unter dem Titel „Recht der Sicherungsgrundschuld“ in vier Auflagen fortgeführt.
Demgegenüber fand der Begriff „Sicherungsgrundschuld” erst im Jahr 2008 (vgl. § 1192 Abs. 1a BGB) Eingang in das Gesetz – lange nachdem er sich in der Praxis etabliert hatte.
Die 4. Auflage des Werkes „Recht der Sicherungsgrundschuld“ ist vergriffen .
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