Arbeitsbuch zur Teilungsversteigerung – mit Fallbeispielen, Strategien und Erlösverteilung

Das Werk „Teilungsversteigerung & mehr" von Dr. Clemens Clemente ist als praxisnahes Arbeitsbuch konzipiert. Es vermittelt das komplexe Recht der Teilungsversteigerung anhand von Fallbeispielen, Lösungsskizzen und echten Verfahrensdokumenten – verständlich für Juristen und Miteigentümer gleichermaßen.

Die Besonderheit des Buchs liegt in seinem vierstufigen Aufbau:

  1. Rechtliche Grundlage: Wichtige Paragraphen, maßgebliche Leitsätze aus der Rechtsprechung und Literaturzitate werden wiedergegeben und eingeordnet.
  2. Konsequenzen: Die sich daraus ergebenden praktischen Folgen für Miteigentümer, Gläubiger und Ersteher werden klar dargestellt.
  3. Fallbeispiel: Ein ausgearbeitetes Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Rechtslage in einer konkreten Situation.
  4. Praxisfall mit Dokumenten: Ein realer (anonymisierter) Praxisfall zeigt anhand echter Unterlagen, wie das Verfahren in der Wirklichkeit abläuft.

Das Werk eignet sich nicht nur für Jurist:innen (Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Notare), sondern auch für Miteigentümer, die ihre Rechte im Verfahren kennen und strategisch handeln möchten.

Dr. Clemens Clemente, Rechtsanwalt
Spezialist für Teilungsversteigerung & Grundschuld · Autor von Fachpublikationen zum ZVG
Arbeitsbuch Teilungsversteigerung – Cover des Fachbuchs von Dr. Clemente

Teilungsversteigerung & mehr

Erscheint Frühjahr 2026 · E-Book (PDF)

Praxisnahes Wissen mit Fallbeispielen, Lösungsskizzen und Verfahrensdokumenten – für Juristen und Miteigentümer.

Neu 2026

Schlüsselbegriffe zuerst – der Zugang zur Materie

Zu Beginn werden die zentralen Begriffe der Teilungsversteigerung anhand zahlreicher Beispiele vermittelt. Ohne deren Verständnis bleibt das Verfahren schwer zugänglich – Begriffe wie geringstes Gebot, Deckungsgrundsatz, Übernahmeprinzip, Bardeckung und Zuzahlungspflicht sind Grundvoraussetzung für jede strategische Entscheidung.

Schautafel: Schlüsselbegriffe der Teilungsversteigerung – Deckungsgrundsatz und Übernahmeprinzip
Übersicht der zentralen Schlüsselbegriffe – Grundlage für Verständnis, Strategie und Erlösverteilung in der Teilungsversteigerung.

Das Schaubild mag auf den ersten Blick komplex wirken. Tatsächlich dreht sich alles um wenige, aber maßgebliche Begriffe. Deren Inhalt wird im Arbeitsbuch anhand praktischer Fälle erläutert – vgl. die Leseprobe (Bardeckung / Übernahme).

Verzahnung mit materiellem Recht

Die Teilungsversteigerung ist kein rein formelles Verfahren. Sie erfordert solides Grundwissen im materiellen Recht (BGB, Sachenrecht, Schuldrecht) und im Verfahrensrecht (ZVG, ZPO). Wer das Zwangsversteigerungsgesetz verstehen und anwenden möchte, muss beide Rechtsbereiche zusammendenken.

„Die Teilungsversteigerung erfordert Grundwissen im materiellen Recht und im Verfahrensrecht. Ohne Kenntnisse des materiellen Rechts lässt sich das Zwangsversteigerungsgesetz nicht verstehen. Das Recht der Zwangsversteigerung ist untrennbar mit dem materiellen Recht verzahnt."

(Forschergruppe Böttcher/Keller/Schneider/Beeneke, Abschlussbericht des BMJ – Langfassung, S. 307)

Das Arbeitsbuch baut daher auf einer fundierten Aufarbeitung des materiellen Rechts auf und erläutert, wie sich sachenrechtliche Fragen (z. B. Grundschuldrecht, Sicherungsvereinbarung, Rückgewähranspruch) unmittelbar auf das Versteigerungsverfahren und die Erlösverteilung auswirken.

Bestehen bleibende Rechte – Fokus Sicherungsgrundschuld

In der Teilungsversteigerung bleiben im Grundbuch eingetragene Rechte – insbesondere Grundschulden und Hypotheken – regelmäßig bestehen, wenn sie im geringsten Gebot enthalten sind. Der Ersteher erwirbt das Grundstück damit belastet. Besonders herausfordernd ist die Situation bei bestehen bleibenden Sicherungsgrundschulden: Hier divergieren das dingliche Grundpfandrecht und der gesicherte persönliche Anspruch, was zu schwer überschaubaren Konsequenzen für alle Beteiligten führt.

„Auch die Fragen nach den bestehen bleibenden Rechten (...), dem sogenannten Ausgleichsbetrag bei unterschiedlicher Belastung der Miteigentumsanteile nach § 182 Abs. 2 ZVG und die Problematik des Rückgewähranspruchs bei bestehenbleibenden Sicherungsgrundschulden sind sehr komplex und [...] kaum überschaubar."

(BMJ-Abschlussbericht – Langfassung, S. 307)

„Das Recht der Sicherungsgrundschuld gilt vielmehr zu Recht als ganz besonders kompliziert. [...] Das deutsche Deckungs- und Übernahmeprinzip (§§ 40 Abs. 1, 52 Abs. 1, 90 f ZVG) trägt mit Zuzahlung und Schuldübernahme schwer an der fehlenden Akzessorietät."

(Bartels/Noll, Rechtsvergleichende Forschung zur Reform des ZVG, S. 13)

Das Arbeitsbuch behandelt daher ausführlich die Realisierung des Werts einer bestehen gebliebenen Grundschuld: Ablösung durch Ersteher oder Alteigentümer, Rückgewähranspruch, Mitwirkungspflichten und Geltendmachung durch den Gläubiger.

Ablösung durch den Ersteher

  • Keine Pflicht / aber Recht zur Ablösung
  • Abzulösende Ansprüche: Grundschuldkapital, -zinsen, Teilvalutierung
  • Grundschuld in der Hand des Gläubigers: Besonderheiten und Pflichten
  • Berechnung des Ablösebetrags bei Zuzahlung

Ablösung / Rückgewähr durch Alteigentümer

  • Anspruch auf Rückgewähr / Abtretung statt Löschung
  • Pflicht zur Abtretung trotz Löschungsbewilligung
  • Gemeinschaftlicher Anspruch & Mitwirkung der Miteigentümer
  • Einziehungsrecht einzelner Miteigentümer

Geltendmachung durch den Gläubiger

  • Recht zur Geltendmachung der Grundschuld nach Zuschlag
  • Pflicht zur Geltendmachung? – Haftungsfragen
  • Vollstreckung aus der Grundschuld gegen Ersteher

Zuzahlung und Zuzahlungspflichten

Wenn ein Miteigentümer das Grundstück selbst ersteigert und eine bestehen bleibende Grundschuld übernimmt, entsteht häufig eine Zuzahlungspflicht: Der Ersteher muss an die übrigen Miteigentümer einen Ausgleich zahlen, weil er die Grundschuldbelastung übernommen hat, ohne dafür den vollen Erlösanteil zu leisten. Die Berechnung dieser Zuzahlung ist eine der komplexesten Fragen in der Praxis.

Das Arbeitsbuch erläutert die Berechnung des Zuzahlungsbetrags, die maßgeblichen Zeitpunkte, die Auswirkungen auf den Teilungsplan sowie typische Streitpunkte und deren strategische Behandlung – stets anhand von Fallbeispielen.

Nach dem Zuschlag: Erlösverteilung und Auseinandersetzung

Häufig schließt sich an den Zuschlag ein langwieriger Streit um die Verteilung des Versteigerungserlöses an. In dokumentierten Fällen dauerte die Freigabe des hinterlegten Erlöses 2,2 bis 2,6 Jahre – zusätzlich zur Verfahrensdauer der Versteigerung selbst. Das Arbeitsbuch gibt praxistaugliche Strategien an die Hand, wie Miteigentümer ihren Anteil sichern und die Auseinandersetzung beschleunigen.

Schautafel: Streit um die Teilung des Versteigerungserlöses – typische Konfliktlinien
Schautafel zur Erlösverteilung: typische Konfliktlinien und Strategien zur Freigabe des hinterlegten Erlöses.

Rund um die Erlösteilung

  • Fortsetzung der Bruchteilsgemeinschaft am Erlös
  • Berichtigung einer Gesamtschuld (§ 755 BGB) / Teilhaberschuld (§ 756 BGB)
  • Einziehung und Teilung / Teilung in Natur / Zug-um-Zug
  • Quote: Grundsatz und Korrekturen
  • Kein Gesamtauseinandersetzungsverfahren mehrerer Gemeinschaften
  • Zurückbehaltungsrecht & Aufrechnung

Nichtzahlung des Meistgebots & Wiederversteigerung

  • Ausführung des Teilungsplans (Sicherungshypothek, Zinsfragen)
  • Forderungsübertragung und Zahlungsanspruch
  • Wiederversteigerung: Titel, Klausel, Zustellung, Antrag, geringstes Gebot
  • Erlösanrechnung & § 118 ZVG
  • Vollstreckung in sonstiges Vermögen
  • Vollstreckung durch einen Alteigentümer

Fazit: Das Arbeitsbuch deckt alle mit der Teilungsversteigerung zusammenhängenden Themen praxisnah ab – von den Schlüsselbegriffen über bestehen bleibende Rechte und Zuzahlungspflichten bis hin zur vollständigen Erlösverteilung.

Häufige Fragen zum Arbeitsbuch und zur Teilungsversteigerung

Das Arbeitsbuch richtet sich an Juristen (Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Notare) und an Miteigentümer, die das Verfahren der Teilungsversteigerung verstehen und strategisch nutzen möchten. Der fallbasierte Aufbau mit Lösungsskizzen und echten Verfahrensdokumenten erleichtert auch juristischen Laien den Einstieg in die komplexe Materie.

Die Zwangsversteigerung dient der Befriedigung von Gläubigern (z. B. Banken) aus einem Grundstück. Die Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) hingegen dient der Aufhebung einer Gemeinschaft: Miteigentümer, die sich über Nutzung oder Veräußerung einer Immobilie nicht einigen können, können die zwangsweise Versteigerung beantragen, um den Erlös aufzuteilen. Das Verfahren läuft formal wie eine Zwangsversteigerung ab, hat aber andere Voraussetzungen und Konsequenzen.

Nach dem Zuschlag wird der Versteigerungserlös unter den Miteigentümern aufgeteilt – grundsätzlich nach Miteigentumsquoten. Die Verteilung kann jedoch durch gegenseitige Ansprüche (z. B. §§ 755, 756 BGB), Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungen beeinflusst werden. In der Praxis dauert die Freigabe des hinterlegten Erlöses laut dokumentierten Fällen 2,2 bis 2,6 Jahre nach dem Zuschlag.

Im Rahmen der Teilungsversteigerung bleiben im Grundbuch eingetragene Rechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten) häufig bestehen, wenn sie Bestandteil des geringsten Gebots sind. Der Ersteher erwirbt das Grundstück dann mit diesen Belastungen. Besonders komplex ist die Behandlung bestehen bleibender Sicherungsgrundschulden – da hier das Sicherungsrecht vom Grundpfandrecht abweicht, ergeben sich für Ersteher, Alteigentümer und Gläubiger schwer kalkulierbare Konsequenzen.

Ja. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: einstimmige Aufhebung des Verfahrens, Einigung auf einen freihändigen Verkauf, Ausübung des Übernahmerechts (§ 180 Abs. 3 ZVG), Vereinbarung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 1010 BGB), Anträge auf einstweilige Einstellung oder Aussetzung. Das Arbeitsbuch erläutert diese Strategien mit Fallbeispielen und zeigt, unter welchen Voraussetzungen welches Instrument wirkungsvoll ist.

Das Arbeitsbuch „Teilungsversteigerung & mehr" erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2026 als E-Book (PDF). Für Informationen zum Erscheinungstermin und zur Bestellung können Sie sich gerne direkt an die Kanzlei wenden oder einen Rückruf anfordern.

Über den Autor

Dr. Clemens Clemente ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren auf das Recht der Teilungsversteigerung und das Grundschuldrecht spezialisiert. Er hat zahlreiche Miteigentümer, Ersteher und Gläubiger in Versteigerungsverfahren beraten und begleitet.

Als Autor ist Dr. Clemente mit dem Rechtsgebiet bestens vertraut: Sein Werk wird in der Fachliteratur bereits zitiert – so etwa in Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Aufl.:

„Was etwa bestehen bleibende Rechte im geringsten Gebot betrifft, [...] spielt Sachenrecht aus hintersten Abteilungen des Grundschuldwesens hinein nebst dem zugehörigen Recht der Kreditsicherheiten, also speziellstes Bankrecht. Und wer von uns hätte jemals zuvor etwas von Clemens Clemente gehört?"

(Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Aufl., Rn. 6)

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