Zwangsversteigerung – Fragen & Antworten
Kompakt. Sachlich. Mit klaren Verweisen auf Vertiefungen, Rechner und Checklisten.
Verwertung einer Immobilie durch das Vollstreckungsgericht zur Befriedigung der Berechtigten. Maßgeblich sind Rang, festgesetzter Verkehrswert und die Terminsdurchführung.
Antrag → Anordnung → Verkehrswertfestsetzung → Bekanntmachungen → Termin (Bieten, Zuschlag) → Verteilung. Dauer variiert nach Einwendungen, Gutachten und Terminslage.
Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswerts ist auf Verlangen nachzuweisen. Ohne fristgerechten Nachweis ist das Mitbieten ausgeschlossen.
Das geringste Gebot bestimmt sich nach den Versteigerungsbedingungen (u. a. Bargebot und zu übernehmende Posten). Der wirtschaftliche Erwerbspreis ergibt sich aus Bargebot plus bestehen bleibenden Belastungen.
Ob Rechte bestehen bleiben oder abgelöst werden, hängt vom geringsten Gebot ab. Das entscheidet über Bietstrategie und Erlöserwartung.
Anmeldung und Prüfung der Rechte, danach Verteilung nach Rang. Streitpunkte (Zinsen, Nebenleistungen, Valutierung) sind sorgfältig aufzuarbeiten.
Zuschlagsbeschwerde und weitere Rechtsbehelfe sind möglich. Erfolg hängt von konkreten Verfahrensfehlern und Fristen ab.
Fehlende Sicherheitsleistung, falsche Annahmen zum Bestand von Rechten, mangelhafte Terminvorbereitung, unklare Ziele. Besser: Vorher Strategie festlegen und Unterlagen prüfen.
Gericht, Gutachten, ggf. anwaltliche Vertretung. Für Gläubiger, Schuldner und Bieter stellen sich unterschiedliche Kosten-/Nutzenfragen – das gehört in die Taktik.