Teilungsversteigerung – Fragen & Antworten

Auf den Punkt. Mit Links zu Vertiefungen, Beispielen, Rechner und Checklisten.

Aufhebung von Miteigentum durch gerichtliche Verwertung. Der Erlös wird nach Abzug der vorrangigen Positionen zwischen den Miteigentümern verteilt.

Antrag beim Vollstreckungsgericht am Belegenheitsort. Beizufügen sind Nachweise zur Miteigentümerstellung und zum Objekt.

Antrag → Wertfestsetzung → Termin → Zuschlag → Verteilung. Praxisnah häufig um 12 Monate, abhängig von Gutachten, Einwendungen und Terminlage.

Wirtschaftlicher Erwerbspreis = Bargebot + bestehen bleibende Belastungen. Das geringste Gebot setzt die Untergrenze. Zuzahlungen zwischen Miteigentümern sind konstellationsabhängig.

Rang und Valutierung bestimmen die wirtschaftliche Belastung und damit die Taktik. Bestehen bleibende Rechte erhöhen den Erwerbspreis und prägen die Gebotsstrategie.

Einigung (z. B. Verkauf, Übernahme, Nutzungsregelung) kann wirtschaftlich sinnvoller sein. Der laufende Versteigerungsdruck schafft oft Bewegung – richtig genutzt.

Gericht, ggf. Gutachten, anwaltliche Begleitung. Die Verteilung und Kostentragung folgen den gesetzlichen Vorgaben; Details hängen vom Einzelfall ab.

Erlös überschätzen, Rang/Zinsen unterschätzen, Terminvorbereitung vernachlässigen, zu spät taktische Instrumente nutzen. Frühzeitig klären, welche Ziele realistisch sind.

Kein Anwaltszwang. Bei Grundschulden, Erwerbspreis, Zuzahlung, Einigung und Taktik lohnt sich spezialisierte Begleitung.

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