Notarkosten
Beurkundung, Vollzug, Betreuung und Rangbescheinigung können gebührenrechtlich relevant werden.
- Beurkundung: regelmäßig 1,0-Gebühr
- Vollzug: häufig 0,3-Gebühr
- Auslagen und Umsatzsteuer

Notarkosten und Grundbuchkosten nach GNotKG.
Berechnen Sie überschlägig die Kosten einer Grundschuldbestellung: Buchgrundschuld, Briefgrundschuld und Gesamtgrundschuld.
Die Gesamtkosten setzen sich aus Notarkosten und Grundbuchgebühren zusammen. Maßstab ist regelmäßig der Nennbetrag der Grundschuld.
Beurkundung, Vollzug, Betreuung und Rangbescheinigung können gebührenrechtlich relevant werden.
Die Eintragung der Grundschuld löst Gebühren nach Tabelle B des GNotKG aus.
Bei mehreren Grundstücken oder Grundbuchämtern können zusätzliche Gebühren entstehen.
Tragen Sie den Nennbetrag der Grundschuld ein und wählen Sie die Gebührenpositionen aus, die für Ihre Fallgestaltung relevant sind.
Der Rechner liefert Zahlen. Für Rang, Sicherungszweck, Rückgewähr oder Verwertung kommt es auf die rechtliche Einordnung an.