Teilungsversteigerung - Kosten

Typische Kosten, die im Rahmen einer Teilungsversteigerung regelmäßig anfallen. Der Kostenrechner dient der Orientierung. Er ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Weitere Gebühren können je nach Entwicklung des Verfahrens anfallen.

Ganze Euro, ohne Trennzeichen.
Wenn leer, wird KV 2215 als „offen“ ausgewiesen.
Damit werden die anwaltlichen Gebühren aus dem anteiligen Wert berechnet.
Beispiele:
• Gegenstandswert / Verkehrswert = vom Gericht festgesetzter Verkehrswert; fehlt dieser, angenommener Immobilienwert.
• Meistgebot inkl. bestehender Rechte = bares Meistgebot (Gebot des Interessenten) + bestehenbleibende Rechte.
• Anteil = Anteil an der Gemeinschaft (z. B. Ehegatten je 1/2 → 50 %).
Grundlagen:
• Gerichtskosten: 1,0-Gebühr nach § 34 GKG (Fassung ab 01.06.2025); Tatbestände: KV 2211, KV 2213, KV 2215. i
• Rechtsanwaltskosten: 1,0-Gebühr nach § 13 RVG (Fassung ab 01.06.2025). Berechnet werden: VV 3311 Verfahrensgebühr (Versteigerung) 0,4 • VV 3312 Terminsgebühr (Versteigerung) 0,4 • VV 3311 Verfahrensgebühr (Verteilung) 0,4 • Nr. 7002 Auslagenpauschale 20,00 €. i

💡 Tipp: Ihre Rechtsanwaltskosten trägt die Gemeinschaft.

Hinweis: Neben den oben berechneten Gebühren können je nach Verlauf weitere Rechtsanwaltskosten entstehen, z. B.:

  • zusätzliche Verfahrensgebühren für einstweilige Anordnungen oder Vollstreckungsschutz (Anm. 6 zu VV 3311 RVG),
  • eine Einigungsgebühr nach VV 1003 RVG bei Mitwirkung an einer Einigung oder einem Teilungsplan,
  • Gebühren für besondere Rechtsbehelfe wie Erinnerung, sofortige Beschwerde oder Rechtsbeschwerde (VV 3500 ff. RVG).

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