Teilungsversteigerung – Fragen & Antworten

Kompakt erklärt. Mit Verweisen zu vertiefenden Unterseiten für Details, Beispiele, Rechner und Muster.

Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem eine gemeinsam genutzte Immobilie (z. B. nach Erbschaft oder Trennung) verwertet wird. Der Erlös wird anschließend zwischen den Miteigentümern verteilt.

Praxisnah sind 12 Monate, teils länger – abhängig von Einwendungen, Gutachten oder Terminslage. Phasen: Antrag, Verkehrswert, Bekanntmachungen, Termin, Zuschlag, Verteilung.

Es fallen Gerichtskosten, ggf. Gutachterkosten und Anwaltskosten an. Grundsätzlich anteilige Verteilung – Details hängen vom Einzelfall ab.

Rangfolgen, valutierende Grundschulden und Zinsen beeinflussen die Bietstrategie und den Erlös. Rechte Dritter können bestehen bleiben oder abgelöst werden.

Ja – z. B. gezieltes Mitbieten, Eintragung einer Grundschuld, Einigungslösungen oder Anträge zur (einstweiligen) Einstellung. Die passende Taktik hängt von Zielen, Rechten und Zeitdruck ab.

Kein Anwaltszwang, aber dringend zu empfehlen: Fehlervermeidung, bessere Ergebnisse, schnellere Einigungen – besonders bei Grundschuld/Rangfragen und Taktik.

Typisch: falsche Erwartung an den Erlös, Rang- und Zinsfragen übersehen, Terminvorbereitung unterschätzen, fehlende Einigungsbereitschaft.

Störungen des Ablaufs – z. B. mutwillige Verzögerungen oder Blockaden – können im Einzelfall rechtsmissbräuchlich bzw. sittenwidrig sein. Ein praxisorientiertes Merkblatt kann Abhilfe schaffen; Details auf der Unterseite.
Welche Schritte passen, hängt von Zielen, Rechten (Rang/Zinsen) und Verfahrensstand ab.

Individuelle Rechtsberatung statt Standardantworten

Gezielte, spezialisierte Beratung bringt Sicherheit und spart unnötige Kosten.

Beratung bequem online buchen