5/10- und 7/10-Grenze in der Teilungsversteigerung

Die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) und die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) bestimmen, ob im Versteigerungstermin ein Zuschlag erteilt werden darf oder auf Antrag zu versagen ist. Sie hängen eng mit Verkehrswertfestsetzung und geringstem Gebot zusammen.

5/10-Grenze (§ 85a ZVG)

Nach § 85a Abs. 1 ZVG darf der Zuschlag im ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden, wenn das Meistgebot einschließlich des Wertes bestehenbleibender Rechte weniger als die Hälfte (5/10) des Verkehrswerts erreicht. Das schützt vor Verschleuderung des Grundstücks.

Als „erster Termin“ gilt auch ein zweiter Termin, wenn im ersten keine Gebote abgegeben wurden. Wurden Gebote abgegeben und der Zuschlag dennoch versagt, kann die 5/10-Grenze im Folgetermin entfallen.

Beispiel: Verkehrswert 400.000 €. Bestehenbleibende Rechte werden mit 50.000 € angesetzt.

  • Schwelle (5/10) = 200.000 €
  • Erforderliches Meistgebot inkl. Rechte ≥ 200.000 €

Folge: Liegt die Summe aus Bargebot und Wert der bestehenbleibenden Rechte bei 195.000 €, muss der Zuschlag im ersten Termin versagt werden.

Vertiefung: Ablauf & Zeitplan · Geringstes Gebot


7/10-Grenze (§ 74a Abs. 1 ZVG)

Nach § 74a Abs. 1 S. 1 ZVG kann der Zuschlag auf Antrag versagt werden, wenn das Meistgebot weniger als 7/10 des Verkehrswerts beträgt und die Forderung des Antragstellers bei einem Gebot in dieser Höhe voraussichtlich gedeckt wäre.

In der Teilungsversteigerung sind Miteigentümer grundsätzlich nicht antragsberechtigt, da sie keine Gläubiger i.S.d. Vorschrift sind. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Miteigentümer zugleich Grundpfandrechtsgläubiger ist und die Belastung nicht in das geringste Gebot fällt.

Siehe auch: Verkehrswertfestsetzung


Ergebnislosigkeit des Versteigerungstermins

Bleibt ein Termin ohne Gebot oder wird der Zuschlag wegen der 5/10-Grenze versagt, setzt das Gericht einen neuen Termin fest. In diesem entfällt regelmäßig die 5/10-Grenze, sodass auch niedrigere Gebote zum Zuschlag führen können.

Praxisbezug: Strategien für den zweiten Termin im Ablauf & Zeitplan.

Grenzen verstehen – Vorteile sichern

Die 5/10- und 7/10-Grenzen entscheiden oft über Erfolg oder Misserfolg einer Teilungsversteigerung. Eine fundierte Einschätzung schützt vor Fehlentscheidungen.

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