Fachbuch Recht der Sicherungsgrundschuld als Symbol für Hypothek und Grundpfandrechte
Hypothek · Sicherungshypothek · Grundpfandrechte

Hypothek richtig einordnen.

Ohne Forderung keine Hypothek.

Die Hypothek ist akzessorisch: Sie folgt der gesicherten Forderung.
Diese Verbindung entscheidet über Bestand, Einwendungen und Vollstreckung.

Akzessorietät Sicherungshypothek Eigentümerhypothek Vollstreckung

Die Hypothek ist gesetzlich eng an die Forderung gebunden. Praktisch entscheidend bleibt, ob Forderung, Grundbuch und Vollstreckung zusammenpassen.

§ 1113 BGBHypothek als Forderungssicherung
§ 1147 BGBBefriedigung durch Vollstreckung
§ 867 ZPOSicherungshypothek
Einordnung

Hypothek, Sicherungshypothek und Grundschuld.

Die Hypothek setzt eine Forderung voraus. Die Sicherungsgrundschuld ist dagegen abstrakter und flexibler. Für die rechtliche Bewertung muss deshalb sauber getrennt werden, welches Grundpfandrecht vorliegt und welche Folgen sich daraus ergeben.

Hypothek
Akzessorisches Grundpfandrecht. Bestand und Höhe hängen von der gesicherten Forderung ab.
Sicherungshypothek
In der Vollstreckungspraxis bedeutsam, insbesondere zur Sicherung einer titulierten Forderung durch Eintragung im Grundbuch.
Eigentümerhypothek
Eigentümergrundpfandrecht entsteht, wenn Grundpfandrecht und Eigentum zusammenfallen. Nichtentstehen oder Erlöschen der Forderung führt kraft Gesetzes zur Eigentümergrundschuld (§ 1163 Abs. 1, § 1177 Abs. 1 BGB). Steht dem Eigentümer auch die Forderung zu, liegt eine Eigentümerhypothek vor, deren Rechte sich nach den Vorschriften über die Eigentümergrundschuld bestimmen (§ 1177 Abs. 2 BGB).
Sicherungsgrundschuld
Nicht akzessorisch. Die wirtschaftliche Begrenzung erfolgt regelmäßig über Sicherungsvertrag und Sicherungsabrede.
Kernfrage

Akzessorietät: Die Hypothek folgt der Forderung.

Der entscheidende Unterschied zur Grundschuld liegt in der Abhängigkeit von der Forderung. Besteht die gesicherte Forderung nicht, ist sie niedriger oder erlischt sie, wirkt sich das auf die Hypothek aus.

Praktische Folge

Bei Streit über eine Hypothek genügt es nicht, nur den Grundbucheintrag zu lesen. Zu prüfen sind die gesicherte Forderung, Einreden und Einwendungen und die Voraussetzungen der Vollstreckung.

Akzessorietät

Die Hypothek ist mit der Forderung verbunden. Forderung und dingliches Recht müssen daher gemeinsam geprüft werden.

Rang im Grundbuch

Der Rang bestimmt, ob und in welcher Reihenfolge Befriedigung aus dem Grundstück möglich ist.

Vollstreckung

Die Hypothek kann Grundlage der Befriedigung aus dem Grundstück sein, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Umwandlungen und Eigentümerrechte

Tilgung, Forderungswegfall oder Rechtsübergänge können Eigentümerrechte oder Rückgewährfragen auslösen.

Prüfungsschema

Was bei einer Hypothek zu prüfen ist.

Die rechtliche Prüfung beginnt nicht beim Ergebnis, sondern bei der Struktur: Forderung, Eintragung, Rang und Verwertbarkeit.

1. Gesicherte Forderung

Besteht die Forderung, in welcher Höhe, gegen wen und mit welchen Einwendungen?

2. Eintragung und Inhalt

Welche Hypothek ist eingetragen, mit welchem Betrag, welchem Rang und welchen Nebenleistungen?

3. Rang und Verwertung

Reicht der Grundstückswert zur Befriedigung aus und welche vorrangigen Rechte sind zu berücksichtigen?

4. Vollstreckung und Abwehr

Welche Titel, Klauseln und Einwendungen bestehen? Ist die Vollstreckung vorbereitet oder angreifbar?

Rechtliche Vertiefung

Hypothek in Gesetz und Praxis.

§ 1113 BGB: Hypothek als Sicherung einer Forderung

Die Hypothek belastet das Grundstück in der Weise, dass an den Berechtigten eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Daraus folgt der akzessorische Charakter.

§ 1147 BGB: Befriedigung durch Zwangsvollstreckung

Die Befriedigung des Hypothekengläubigers erfolgt durch Zwangsvollstreckung in das Grundstück. Praktisch relevant sind daher Rang, Titel, Vollstreckungsvoraussetzungen und mögliche Einwendungen.

§ 867 ZPO: Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek dient der Sicherung einer titulierten Forderung durch Eintragung im Grundbuch. Sie ist ein wichtiges Instrument der Zwangsvollstreckung.

FAQ

Häufige Fragen zur Hypothek.

Die Hypothek ist akzessorisch und hängt von der gesicherten Forderung ab. Die Grundschuld ist abstrakter. Ihre wirtschaftliche Begrenzung erfolgt regelmäßig über Sicherungsvertrag und Sicherungsabrede.

Sie ist vor allem in der Zwangsvollstreckung wichtig, wenn eine titulierte Forderung durch Eintragung im Grundbuch gesichert werden soll.

Weil Bestand und Höhe der Hypothek von der gesicherten Forderung abhängen. Einwendungen gegen die Forderung können deshalb für die Hypothek entscheidend sein.
Nächster Schritt

Hypothek rechtlich prüfen lassen.

Bei Hypothek und Sicherungshypothek entscheidet der Einzelfall: Forderung, Grundbuch, Rang, Nebenleistungen und Vollstreckung müssen zusammen gelesen werden.