Grundschuld und Sicherungsgrundschuld
Die Grundschuld ist häufig der wirtschaftliche Kern einer Verwertung. Entscheidend sind Sicherungsabrede, Forderung, Rang, Zinsen und Vollstreckbarkeit.
Erfahrung, Publikationen und fachliche Tiefe.
Rechtsanwalt Dr. Clemens Clemente konzentriert sich auf wenige komplexe Rechtsgebiete: Grundschuld, Sicherungsgrundschuld, Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung.
Die Verbindung von Grundschuldrecht und Versteigerungsrecht ist kein Nebenthema. Sie entscheidet in vielen Fällen über Rang, Verwertung, Gebot, Zuschlag und Erlösverteilung.
Die Grundschuld ist häufig der wirtschaftliche Kern einer Verwertung. Entscheidend sind Sicherungsabrede, Forderung, Rang, Zinsen und Vollstreckbarkeit.
Die Zwangsversteigerung zeigt, ob ein Grundpfandrecht praktisch durchsetzbar ist. Sie verlangt genaue Kenntnis von Titel, Rang und Verfahrensschritten.
Die Teilungsversteigerung ist regelmäßig komplexer als erwartet. Bestehen bleibende Rechte und Ausgleichsbeträge sind besonders fehleranfällig.
Zur anwaltlichen Beratung bei TeilungsversteigerungDie Zwangsversteigerung ist in vielen Fällen die praktische Bewährungsprobe dafür, ob eine Grundschuld effektiv als Sicherungsmittel funktioniert. Ein Gläubiger kann nach § 1147 BGB in Verbindung mit § 1192 Abs. 1 BGB durch Zwangsversteigerung Befriedigung aus dem Grundstück erwirken.
Verfahrensdauern liegen häufig zwischen ein und zwei Jahren, können aber auch länger sein. Rechtsanwalt Dr. Clemente betreut seit Jahrzehnten Zwangsversteigerungen für private Gläubiger und Kreditinstitute.
Die Teilungsversteigerung dient der Aufhebung gemeinschaftlichen Immobilieneigentums. Sie ist in §§ 180 ff. ZVG geregelt und kann von jedem Miteigentümer beantragt werden, wenn eine Teilung in Natur nicht möglich ist.
Besonders anspruchsvoll sind bestehen bleibende Rechte nach § 182 Abs. 1 ZVG und der Ausgleichsbetrag nach § 182 Abs. 2 ZVG. Wer diese Punkte zu spät erkennt, riskiert wirtschaftliche Nachteile.
Wenn Sicherungsgrundschulden bestehen bleiben, reicht allgemeines Immobilien- oder Familienrecht oft nicht aus. Erforderlich sind vertiefte Kenntnisse im Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Clemente ist Autor eines in vier Auflagen erschienenen Buches zum Recht der Sicherungsgrundschuld und verfügt über mehr als 100 Publikationen rund um Grundschuld, Hypothek und Versteigerung.
Nutzen Sie über 40 Jahre Erfahrung in Grundschuld- und Versteigerungsfragen für Ihre individuelle Situation.