Teilungsversteigerung Quiz zu Haus, Gericht und Zuschlag
Teilungsversteigerung · Quiz · Praxiswissen

Teilungsversteigerung Quiz:
20 Praxisfragen.

Wer das geringste Gebot nicht versteht, rechnet falsch.

Testen Sie Ihr Wissen zur Teilungsversteigerung: Antrag, Ablauf, Verkehrswert, geringstes Gebot, Grundschuld, Zuschlag, Kosten, Selbsterwerb und Erlösverteilung.

Praxisfragengeringstes GebotGrundschuld & ZinsenZuschlag & Erlös

Dieses Quiz ersetzt keine Beratung. Es zeigt aber, an welchen Stellen in der Teilungsversteigerung wirtschaftliche Fehler entstehen.

20Praxisfragen
9Themenblöcke
1Ziel: Fehler vermeiden
Praxis-Test

20 Fragen zur Teilungsversteigerung:
Wie gut kennen Sie das Verfahren?

Das Teilungsversteigerung-Quiz führt durch die zentralen Praxisfragen. Antwort auswählen, prüfen und die Erläuterung lesen. Bei Mehrfachauswahl müssen alle richtigen Antworten markiert sein.

Grundlagen · Frage 1 von 20

Begriff der Teilungsversteigerung?

Welche Beschreibung trifft zu?

Die Teilungsversteigerung dient der Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums, etwa bei Erbengemeinschaft, Scheidung oder blockiertem Bruchteilseigentum.

Grundlagen · Frage 2 von 20

Zweck und Risiko

Eine Teilungsversteigerung kann eine festgefahrene Eigentümergemeinschaft lösen. Sie kann aber auch erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen.

Welche Aussage beschreibt die Teilungsversteigerung am treffendsten?

Die Teilungsversteigerung wird häufig bei Scheidung, Erbengemeinschaft oder sonstigem Bruchteilseigentum eingesetzt. Sie kann eine Blockade lösen, aber Vermögen vernichten, wenn Grundbuch, Rechte, geringstes Gebot und Versteigerungsbedingungen nicht rechtzeitig geprüft werden.

Gemeinschaften · Frage 3 von 20

Erbengemeinschaft und Miteigentum

Gegenstand der Teilungsversteigerung ist die Aufhebung einer Gemeinschaft an einem Grundstück. Der Begriff der Gemeinschaft ist weit, aber nicht jede rechtliche Verbindung fällt darunter.

Welche Aussagen sind richtig? Mehrfachauswahl möglich.

Typische Fälle der Teilungsversteigerung sind die Bruchteilsgemeinschaft und die Erbengemeinschaft. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist seit dem MoPeG zu unterscheiden: Die Auseinandersetzung erfolgt grundsätzlich nicht mehr über die Teilungsversteigerung, sondern über Liquidation des Gesellschaftsvermögens.

Ablauf · Frage 4 von 20

Ablauf und Dauer des Verfahrens

Wie läuft eine Teilungsversteigerung typischerweise ab?

In der Praxis dauert das Verfahren häufig etwa ein Jahr oder länger. Gutachten, Einwendungen und Terminslage können erheblich verzögern.

Verkehrswert · Frage 5 von 20

Verkehrswertfestsetzung

Der Verkehrswert spielt in der Teilungsversteigerung eine zentrale Rolle. Er ist aber nicht mit dem späteren Zuschlagspreis gleichzusetzen.

Welche Aussagen zur Verkehrswertfestsetzung sind richtig? Mehrfachauswahl möglich.

Der Verkehrswert ist Orientierungshilfe, Schutzinstrument und Gebührenmaßstab. Er ersetzt aber nicht die Prüfung von Grundbuch, Zustand, Rechten und Versteigerungsbedingungen.

Geringstes Gebot · Frage 6 von 20

Geringstes Gebot: Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung?

Im Grundbuch stehen in Abteilung III drei Grundschulden: 100.000 €, 50.000 € und 150.000 €. In einer Forderungszwangsversteigerung wird aus der Grundschuld über 50.000 € betrieben. Zum Vergleich wird gefragt, was in der Teilungsversteigerung gilt.

Welche Aussage beschreibt den Unterschied zutreffend?

In der Forderungszwangsversteigerung schützt das geringste Gebot die dem betreibenden Recht vorgehenden Rechte. Gleich- und nachrangige Rechte gehen grundsätzlich unter. In der Teilungsversteigerung ist die Ausgangslage anders: Rechte bleiben grundsätzlich bestehen und prägen deshalb den wirtschaftlichen Erwerbspreis.

Geringstes Gebot · Frage 7 von 20

Welche Bedeutung hat das geringste Gebot?

Das geringste Gebot ist ein Schlüsselbegriff der Versteigerung. Es entscheidet mit darüber, welche Rechte bestehen bleiben und welche Leistungen der Ersteher wirtschaftlich übernehmen muss.

Welche Aussage beschreibt das geringste Gebot am besten?

Wer das geringste Gebot nicht versteht, kann den wirtschaftlichen Erwerbspreis falsch einschätzen. Entscheidend ist nicht nur das Bargebot, sondern auch, welche Rechte bestehen bleiben.

Geringstes Gebot · Frage 8 von 20

Grundschuld im geringsten Gebot: Was gilt für den Nominalbetrag?

Im geringsten Gebot bleibt eine Grundschuld über 200.000 € bestehen. Der Bieter überlegt, ob er nur sein Bargebot zahlen muss.

Was gilt für den Nominalbetrag der bestehen bleibenden Grundschuld?

Eine bestehen bleibende Grundschuld erhöht den wirtschaftlichen Erwerbspreis. Der Ersteher muss daher nicht nur auf das Bargebot schauen.

Geringstes Gebot · Frage 9 von 20

Grundschuld im geringsten Gebot: Was gilt für die Zinsen?

Eine Grundschuld bleibt im geringsten Gebot bestehen. Sie ist mit dinglichen Zinsen ausgestattet. Zu unterscheiden sind laufende Zinsen ab Zuschlag und rückständige Zinsen bis zum Zuschlag.

Welche Aussagen sind richtig? Mehrfachauswahl möglich.

Bei Grundschulden im geringsten Gebot muss sauber getrennt werden: Nominalbetrag, laufende dingliche Zinsen ab Zuschlag und rückständige Zinsen bis Zuschlag können unterschiedliche wirtschaftliche Folgen haben.

Geringstes Gebot · Frage 10 von 20

Geringstes Gebot bei unterschiedlicher Belastung

Eine Grundschuld über 200.000 € lastet ausschließlich auf dem Miteigentumsanteil des Mannes.

Welche Aussage ist richtig, wenn die Frau die Teilungsversteigerung betreibt und ihr Anteil unbelastet ist?

In der Teilungsversteigerung kommt es nach § 182 Abs. 1 ZVG auf den Anteil des Antragstellers an. Deshalb kann es entscheidend sein, wer den Antrag stellt oder dem Verfahren beitritt.

Erwerbspreis & Zuschlag · Frage 11 von 20

Zuschlag im ersten Termin: Wird die 5/10-Grenze erreicht?

Ausgangswerte: Verkehrswert 1.000.000 €, 5/10-Grenze 500.000 €, bestehen bleibende Grundschuld 300.000 €. Entscheidend ist nicht nur das bare Meistgebot.

Kann im ersten Termin der Zuschlag erteilt werden?

Bei 200.000 € Bargebot plus 300.000 € bestehen bleibender Grundschuld ergibt sich ein Wert von 500.000 €. Die 5/10-Grenze ist erreicht. Bei 190.000 € Bargebot ergibt sich dagegen nur ein Wert von 490.000 €. Im ersten Termin wäre der Zuschlag wegen § 85a ZVG zu versagen.

Erwerbspreis & Zuschlag · Frage 12 von 20

Erwerbspreis bei bestehen bleibender Grundschuld

In der Versteigerung fällt eine Grundschuld über 131.000 € in das geringste Gebot. Sie bieten im Versteigerungstermin 100.000 €.

Was ist Ihr Erwerbspreis?

Das Bargebot ist nur ein Teil des wirtschaftlichen Erwerbspreises. Bestehen bleibende Rechte übernimmt der Ersteher zusätzlich. Deshalb muss er sie bei der Gebotskalkulation mitrechnen.

Selbsterwerb · Frage 13 von 20

Selbsterwerb durch Miteigentümer: Muss das volle Bargebot finanziert werden?

Ein Miteigentümer möchte das Grundstück in der Teilungsversteigerung selbst ersteigern. Muss er den gesamten Steigpreis finanzieren oder darf er seinen eigenen Miteigentumsanteil sofort abziehen?

Darf der mitbietende Miteigentümer sein Bargebot um den eigenen Miteigentumsanteil kürzen?

Der Selbsterwerb kann sinnvoll sein, verlangt aber Liquiditätsplanung. Eine eigene Grundschuld kann den Kapitalabfluss wirtschaftlich neutralisieren, ersetzt aber nicht die formale Pflicht zur Zahlung des Bargebots.

Kosten & Zuschlagsgrenzen · Frage 14 von 20

Kosten und Gebühren

Welche Kosten können bei der Teilungsversteigerung entstehen?

Die Kostenfrage betrifft nicht nur Gebührenhöhe, sondern auch Vorschüsse, Gutachten, Sicherheitsleistung und spätere Erlösverteilung.

Kosten & Zuschlagsgrenzen · Frage 15 von 20

5/10- und 7/10-Grenze

Im Versteigerungstermin können Zuschlagsgrenzen darüber entscheiden, ob der Zuschlag erteilt werden darf oder versagt werden muss.

Welche Aussage zu den Zuschlagsgrenzen in der Teilungsversteigerung ist richtig?

In der Teilungsversteigerung ist besonders zu unterscheiden: Die 5/10-Grenze kann im ersten Termin relevant sein. Eine 7/10-Grenze gibt es hier dagegen nicht.

Grundbuch & Rechte · Frage 16 von 20

Grundschuld und Rechte Dritter

Warum sind Grundschulden und Rechte Dritter so wichtig?

Gerade Grundschulden, Rangverhältnisse und dingliche Zinsen entscheiden häufig darüber, ob ein Gebot wirtschaftlich sinnvoll ist.

Grundbuch & Rechte · Frage 17 von 20

Ist das Grundstück wirtschaftlich versteigerungsfähig?

Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 300.000 €. Im geringsten Gebot bleibt eine Grundschuld über 250.000 € mit 18 % dinglichen Jahreszinsen bestehen.

Welche Aussagen sind richtig? Mehrfachauswahl möglich.

Eine Immobilie kann formal versteigert werden und dennoch wirtschaftlich kaum bietbar sein. Entscheidend sind nicht nur Verkehrswert und Bargebot, sondern auch bestehen bleibende Rechte, dingliche Zinsen und das geringste Gebot.

Beratung & Fehler · Frage 18 von 20

Anwaltliche Beratung

Ist anwaltliche Beratung bei der Teilungsversteigerung sinnvoll?

Gesetzlicher Anwaltszwang besteht nicht. Praktisch ist Beratung aber oft entscheidend, weil wirtschaftliche Fehler vor dem Termin entstehen.

Beratung & Fehler · Frage 19 von 20

Häufige Fehler

Was gehört zu den typischen Fehlern?

Wer erst im Termin über Grundbuch, Rechte, Zinsen und Sicherheitsleistung nachdenkt, kommt regelmäßig zu spät.

Beratung & Fehler · Frage 20 von 20

Störungen des Verfahrens

Was gilt bei Störungen oder Blockaden im Verfahren?

Ob ein Vorgehen gegen Störungen sinnvoll ist, hängt vom Verfahrensstand, Ziel, Zeitdruck und den Rechten der Beteiligten ab.

Teilungsversteigerung verstehen

Was dieses Quiz zur Teilungsversteigerung abdeckt

Die 20 Fragen behandeln die typischen Streit- und Kostenpunkte einer Teilungsversteigerung: Antrag und Ablauf, Erbengemeinschaft und Miteigentum, Verkehrswert, geringstes Gebot, bestehen bleibende Grundschuld, dingliche Zinsen, Zuschlagsgrenzen, Selbsterwerb, Kosten und Erlösverteilung.

Für die rechtliche Einordnung im konkreten Fall finden Sie auf der Hauptseite zur Teilungsversteigerung weitere Informationen zu Strategie, Antrag, Abwehr und anwaltlicher Prüfung.

Auswertung

Unsicherheit bei Grundbuch, Gebot oder Zuschlag?

Dann sollte die Teilungsversteigerung nicht erst im Termin verstanden werden. Antrag, geringstes Gebot, Grundschuld und Erlösverteilung gehören vorher geprüft.