Antrag auf Teilungsversteigerung – Voraussetzungen, Inhalt & Zuständigkeit

So bringen Sie das Verfahren rechtssicher auf den Weg: zuständiges Amtsgericht, notwendige Angaben, Unterlagen, Kosten – mit Muster und Checkliste.

Wer darf den Antrag stellen?

Jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beantragen. Ziel ist die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verwertung des Grundstücks und spätere Verteilung des Erlöses. Vorab sollte die Versteigerungsfähigkeit geprüft werden – insbesondere, ob bestehenbleibende Rechte den Zuschlag praktisch verhindern könnten (Stichwort: geringstes Gebot).

Tipp: Klären Sie strategisch, ob eigenes Mitbieten geplant ist und ob Einigungsoptionen bestehen.

Zuständiges Gericht

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht am Belegenheitsort des Grundstücks (Vollstreckungsgericht).

Inhalt des Antrags (Pflichtangaben)

  • Antragsteller: Name/Anschrift, ggf. Vertreter/Vollmacht
  • Objekt: genaue Bezeichnung (Grundbuch von …, Blatt …, Gemarkung/Flurstück, Adresse)
  • Rechtsverhältnis: Miteigentumsanteile, Gemeinschaftsverhältnis
  • Antrag: Anordnung der Teilungsversteigerung;
  • Beteiligte: ladungsfähige Anschriften der Miteigentümer

Muster (Kurzfassung)

An das Amtsgericht [Ort] – VollstrFckungsgericht –

Ich beantrage die Anordnung der Teilungsversteigerung des Grundstücks [Grundbuch von …, Blatt …, Gemarkung …, Flurstück …, Adresse …].

  • Ich bin Miteigentümer zu [z. B. 1/2] (Nachweis: Grundbuchauszug).
  • Weitere Miteigentümer: [Name/Anschrift]. Rechteinhaber (soweit bekannt): [Name/Anschrift].

[Ort, Datum] – [Unterschrift/Bevollmächtigter]

Kosten & Dauer der Einleitung

Für die Einleitung fallen Gerichtsgebühren (Vorschuss) an; bei anwaltlicher Vertretung entstehen zusätzliche Anwaltskosten. Die Einleitungsphase dauert typischerweise 2–6 Wochen – abhängig von Gerichtsbelastung und Vollständigkeit der Unterlagen. Danach folgt ggf. die Verkehrswertfestsetzung.

Mehr dazu: Dauer des Verfahrens · Kosten & Beispiele

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Unklare Objektbezeichnung: führt zu Rückfragen/Verzögerung → Grundbuchdaten exakt angeben.
  • Fehlende Beteiligtenanschriften: erschwert Zustellung → frühzeitig ermitteln.
  • Keine Vorprüfung der Rechte: Risiko der „Unversteigerbarkeit“ → Versteigerungsfähigkeit prüfen.
  • Strategiefehler: 5/10-/7/10-Konstellationen übersehen → Grenzen verstehen.

Nächste Schritte nach dem Antrag

  1. Gericht prüft und ordnet Verfahren an; Wertermittlung (Verkehrswert).
  2. Terminierung und Bekanntmachung; Ladungen an Beteiligte.
  3. Versteigerungstermin; Zuschlag oder Versagungsgründe.
  4. Verteilung des Erlöses.

Überblick: Ablauf & Zeitplan

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