Grundschuld & Rechte Dritter

Rang, Zinsen, Auswirkungen auf Gebote und Erlös.

Warum sind Grundschulden so wichtig?

Rechte, die in das geringste Gebot fallen, können die Versteigerungsfähigkeit beeinflussen und bestimmen die Bietstrategie wesentlich. Sie wirken auf Mindestgebot, Bargebot und ggf. Zuzahlungen des Erstehers.

Vertiefung: Ablauf & Zeitplan · Kosten & Gebühren

Rangordnung & Abteilung III

Maßgeblich ist die Rangfolge (Eintragungsreihenfolge, ggf. geänderte Ränge). Höher rangige Rechte werden vor niedriger rangigen bedient.

  • Bestehen bleibende Rechte: z. B. vorrangige Grundschulden – sie erhöhen das geringste Gebot bzw. bleiben bestehen.
  • Löschungsreife Rechte: nachrangige Rechte erlöschen mit dem Zuschlag; Inhaber erhalten ggf. eine Erlösquote.

Dingliche Zinsen: laufend oder rückständig?

Einordnung nach Fälligkeit und Beschlagnahmezeitpunkt. Davon hängen Rang, Haftungsumfang und das Bestehenbleiben ab.

  • Vor Beschlagnahme fällig: rückständige Zinsen – können in der Erlösverteilung wirken.
  • letzten vor der Beschlagnahme fällig gewordenen Zinsen: sind laufende Zinsen – können in der Erlösverteilung wirken.
  • Nach Beschlagnahme fällig: laufende Zinsen – können in der Erlösverteilung wirken.
  • Ab Zuschlag fällig: werden durch Übernahme gedeckt – sind vom Ersteher zu tragen.

Praxis-Tipp: Mit dem Grundschuldrechner können Sie die laufenden und rückständigen Grundschuldzinsen nach § 10 ZVG selbst berechnen – unter Berücksichtigung von Beschlagnahmedatum und Verteilungstermin.

Geringstes Gebot, Bargebot & Zuzahlung

Das geringste Gebot umfasst u. a. bestehen bleibende Rechte und Verfahrenskosten; das Bargebot ist der bar zu zahlende Anteil. Bleiben Grundschulden bestehen, kann zusätzlich eine Zuzahlung erforderlich werden.

Vor dem Termin die Zusammensetzung genau prüfen und die Gebotsstrategie darauf ausrichten.

Valutierung & Einreden

Für den Ersteher ist die Valutierung einer Grundschuld uninteressant. Wenn er lastenfreies Eigentum möchte, muss er die Grundschuld ablösen.

Praxis-Tipp: Mit dem Kaufpreisrechner können Sie Ihren Erwerbspreis selbst berechnen – unter Berücksichtigung der bestehen bleibenden Grundschulden.

Auswirkungen auf Bietstrategie & Erlös

  • Vorrangige, valutierende Grundschulden erhöhen das Risiko einer Zuzahlung.
  • Bestehen bleibende Lasten machen ein scheinbar niedriges Gebot wirtschaftlich teuer.
  • Nachrangige Rechte erhalten ggf. nur eine geringe Quote.

Mehr Taktik: demnächst im Arbeitsbuch

Häufige Fragen zur Grundschuld & zu Rechten Dritter

Der Rang entscheidet über Bestehenbleiben und Reihenfolge der Befriedigung. Höher rangige Rechte gehen vor und können das geringste Gebot erhöhen; nachrangige Rechte erlöschen regelmäßig.

Maßgeblich sind Fälligkeit und Beschlagnahmezeitpunkt. Vor Beschlagnahme fällige Zinsen sind regelmäßig rückständig; danach fällige häufig laufend. Mehr zu den Grundschuldzinsen im Grundschuldrechner.

Bestehen bleibende Grundschulden und Zinsen können das Gebot verteuern. Vor Abgabe eines Gebots Rang prüfen und im Kaufpreisrechner den Erwerbspreis kalkulieren.

Klarheit über Rechte, Rang & Versteigerungsfähigkeit

Welche Grundschulden bleiben bestehen? Wie wirken sich Rang, Zinsen und Valutierung auf das Gebot aus?

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