Warum sind Grundschulden so wichtig?
Rechte, die in das geringste Gebot fallen, können die Versteigerungsfähigkeit beeinflussen und
bestimmen die Bietstrategie wesentlich. Sie wirken auf Mindestgebot, Bargebot und ggf. Zuzahlungen des Erstehers.
Vertiefung: Ablauf & Zeitplan · Kosten & Gebühren
Rangordnung & Abteilung III
Maßgeblich ist die Rangfolge (Eintragungsreihenfolge, ggf. geänderte Ränge). Höher rangige Rechte
werden vor niedriger rangigen bedient.
- Bestehen bleibende Rechte: z. B. vorrangige Grundschulden – sie erhöhen das geringste Gebot bzw. bleiben bestehen.
- Löschungsreife Rechte: nachrangige Rechte erlöschen mit dem Zuschlag; Inhaber erhalten ggf. eine Erlösquote.
Dingliche Zinsen: laufend oder rückständig?
Einordnung nach Fälligkeit und Beschlagnahmezeitpunkt.
Davon hängen Rang, Haftungsumfang und das Bestehenbleiben ab.
- Vor Beschlagnahme fällig: rückständige Zinsen – können in der Erlösverteilung wirken.
- letzten vor der Beschlagnahme fällig gewordenen Zinsen: sind laufende Zinsen – können in der Erlösverteilung wirken.
- Nach Beschlagnahme fällig: laufende Zinsen – können in der Erlösverteilung wirken.
- Ab Zuschlag fällig: werden durch Übernahme gedeckt – sind vom Ersteher zu tragen.
Praxis-Tipp: Mit dem Grundschuldrechner können Sie die laufenden und rückständigen Grundschuldzinsen nach § 10 ZVG selbst berechnen – unter Berücksichtigung von Beschlagnahmedatum und Verteilungstermin.
Geringstes Gebot, Bargebot & Zuzahlung
Das geringste Gebot umfasst u. a. bestehen bleibende Rechte und Verfahrenskosten; das Bargebot ist der bar zu zahlende Anteil. Bleiben Grundschulden bestehen, kann zusätzlich
eine Zuzahlung erforderlich werden.
Vor dem Termin die Zusammensetzung genau prüfen und die Gebotsstrategie darauf ausrichten.
Valutierung & Einreden
Für den Ersteher ist die Valutierung einer Grundschuld uninteressant. Wenn er lastenfreies Eigentum möchte, muss er die Grundschuld ablösen.
Praxis-Tipp: Mit dem Kaufpreisrechner können Sie Ihren Erwerbspreis selbst berechnen – unter Berücksichtigung der bestehen bleibenden Grundschulden.
Auswirkungen auf Bietstrategie & Erlös
- Vorrangige, valutierende Grundschulden erhöhen das Risiko einer Zuzahlung.
- Bestehen bleibende Lasten machen ein scheinbar niedriges Gebot wirtschaftlich teuer.
- Nachrangige Rechte erhalten ggf. nur eine geringe Quote.
Mehr Taktik: demnächst im Arbeitsbuch